#7 DerSchoeffe (18. Jul 2009 18:20)
Für die Straftagen gab es 3 Jahre ohne
Bewährung und insgeheim ohne es im
Urteil zu erwähnen 6 Monate für die
Äußerung extra. Also 3J6MEs kommt also auf den Richter an, ob
er Rückrad hat oder ein linker Schwachmat
ist.
Warum insgeheim? Die Strafzumessung muß im Urteil begründet sein und ist revisibel. In diesem Fall hätte der Hinweis auf die erforderliche Spezialprävention gereicht.